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Information – Pflegegeld

 

 

Stufe

Monatliche Höhe des

Pflegegeldes 2009

Durchschnittlicher monatlicher Pflegebedarf mehr als

1

154,20 €

50 Stunden

2

284,30 €

75 Stunden

3

442,90 €

120 Stunden

4

664,30 €

160 Stunden

5

902,30 €

180 Stunden

6

1.242,00 €

180 Stunden

7

1.655,80 €

180 Stunden

 

 

 

Eine Zuordnung zu den Stufen 5 bis 7 erfolgt, wenn die notwendige Betreuung und Hilfe (neben dem zeitlichen Ausmaß von mehr als 180 Stunden) nur unter erschwerten Bedingungen erreicht werden kann.

 

 

 

Stufe 5: Ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand (dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson) ist erforderlich

 

 

Stufe 6: Bei Tag und Nacht sind zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson nötig.

 

 

Stufe 7: Zielgerichtete Bewegungen der Arme und Beine sind nicht möglich oder der ständige Einsatz lebenserhaltender technischer Geräte ist erforderlich.

 

 

Antragsstellung: Frühester Beginn des Pflegegeldanspruches ist der auf die Antragstellung folgende Monatserste.